CHARTERPREIS: 50% der Unterkunft soll man spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Chartervertrages bezahlen und die restlichen 50%, 4 Wochen vor Beginn des Yachtcharters.
APA: (Advanced Provisioning Allowance) die Aufwandsentschädigung für Vorausleistungen ist spätestens 4 Wochen vor Yachtcharter zu zahlen. Mit diesem Betrag werden die Chartergebühren wie z.B. Marine, Treibstoff, Essen, Getränke und alle anderen Kosten bezahlt, die nicht in der Chartergebühr enthalten sind. Jeder überbezahlte APA-Betrag wird dem Charterer am Ende der Charter vom Kapitän zurückerstattet. Bei fehlendem APA-Betrag zahlt der Charterer den ausstehenden Betrag direkt an den Kapitän.
YACHTTRANSFER: falls es einer gibt, stellt der Yachttransfer die Kosten für den Transport des Schiffes zur Ein- oder Ausschiffungsstation außer der Hafenverbindung dar. Die Transferkosten sollten 4 Wochen vor Charterbeginn bezahlt werden.